Alle zivilen Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die nicht von der Maut befreit sind und die Öresundbrücke nutzen, müssen die vorgeschriebenen Mautgebühren entrichten.
Dazu gehören:
- Pkw (mit oder ohne Anhänger/Wohnwagen)
- Motorräder
- Wohnmobile (einschließlich solcher mit einer Länge von über 10 Metern)
- Lieferwagen
- Kleinbusse
- Lkw (im Allgemeinen, obwohl spezielle Fahrspuren für den gewerblichen Verkehr genutzt werden)
Bitte informieren Sie sich hier über die verschiedenen Preise für E-Vignetten und Fahrzeugkategorien.
Es gibt KEINE Ausnahmen für
- Motorräder
- Elektroautos (EVs)
- Fahrzeuge für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge
- Firmenfahrzeuge
Befreiung nur für Rettungs- und Dienstfahrzeuge
- Rettungsdienste: Fahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Dienstkleidung sind im Einsatz von der Maut befreit.
- Militärfahrzeuge: Bestimmte Militärtransporte im Rahmen offizieller NATO- oder nationaler Befehle können vorab vereinbarte Ausnahmen genießen.
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